Ersatzkasse
1. Begriff: Kassenart im System der Krankenkassen. In den 1880er Jahren wurde die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Deutschland eingeführt und zunächst durch drei Kassenarten getragen: den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK), den Betriebskrankenkassen (BKK) und den Innungskrankenkassen (IKK). Erst in den folgenden Jahrzehnten wurden die Ersatzkassen in das System der GKV einbezogen. Heute wird von einem gegliederten System der Krankenversicherung gesprochen.
2. Geschichte: Die Ersatzkassen gehen auf berufsständische Selbsthilfeeinrichtungen zurück. Darin organisierten sich bspw. Kaufleute oder Handlungsgehilfen (kaufmännische Angestellte). Später wurden Ersatzkassen auch von Angestellten- oder Arbeitergewerkschaften gegründet. Die ursprüngliche Berufsbezogenheit hat dazu geführt, dass Arbeiter-Ersatzkassen (für Handwerksberufe) und Angestellten-Ersatzkassen (für kaufmännische und technische Berufe) entstanden. Durch die Einführung der freien Kassenwahl 1996 gingen diese Unterschiede verloren. Noch heute unterscheiden sich die Ersatzkassen allerdings in einem wesentlichen Merkmal von den AOK, den BKK und den IKK: In den Verwaltungsräten von zwei der sechs Ersatzkassen sitzen nur gewählte Vertreter der Versicherten. Die Verwaltungsräte der anderen Kassenarten sind dagegen je zur Hälfte mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt. Die (Ersatzkasse) DAK-Gesundheit ist die deutsche Krankenkasse mit den am weitesten zurückgehenden Wurzeln. Handlungsgehilfen gründeten 1774 in Breslau mit 10.000 Thalern das „Institut für hülfsbedürftige Handlungsdiener“, die älteste Vorläuferkasse der DAK-Gesundheit.
3. Aktuelle Entwicklungen: Heute gibt es noch sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 26 Mio. Versicherte betreuen und somit die größte Kassenart darstellen. Durch kassenartenübergreifende Fusionen sitzen bei vier Ersatzkassen auch Arbeitgebervertreter in den Verwaltungsräten. Die Ersatzkassen sind seit dem 1.1.2009 im Verband der Ersatzkassen (vdek) organisiert.
Autor(en): Dr. Eckhard Bloch