Endalter
Alter der versicherten Person, zu dem der Versicherungsvertrag planmäßig abläuft. Gegebenenfalls wird zu diesem Zeitpunkt auch eine Versicherungsleistung ausbezahlt (Kapitallebensversicherung), ansonsten endet nur der Versicherungsschutz. Hebt der Versicherungsnehmer die Versicherung bereits vor dem definierten Endalter auf, können ggf. Stornierungskosten in Abzug gebracht werden und/oder ein ursprünglich vereinbarter Schlussbonus wird nicht ausgezahlt (siehe auch Schlussüberschussanteil).
Autor(en): Uwe Laue