Vandalismus
Vorsätzliche Zerstörung oder Beschädigung von Sachen und Gebäudeteilen. Schäden durch Vandalismus werden zunehmend im Rahmen der verbundenen Wohngebäudeversicherung mitversichert. Der Eintritt des Versicherungsfalls setzt allein voraus, dass der Täter widerrechtlich (meist in den Versicherungsbedingungen genauer definiert) in den Versicherungsort eingedrungen ist oder einzudringen versucht hat und in der Folge Vandalismusschäden entstanden sind.
Autor(en): Dr. Monika Sebold-Bender