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DRG-Entgeltsystem

Diagnosis-Related-Groups-System.

1. Begriff:
Leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem, in dem die (allgemeinen) Krankenhausleistungen mittels pauschalierter, diagnosebezogener Entgelte, den DRG-Fallpauschalen, vergütet werden (DRG = Diagnosis Related Groups).

2. Hintergrund und Entwicklungen weltweit und in Deutschland: Die Entwicklung von DRG-Entgeltsystemen begann Mitte der 1970er-Jahre in den USA; seither ist eine ganze Reihe unterschiedlicher Systeme weltweit im Einsatz. Die „German-DRGs“ (G-DRGs) wurden auf Grundlage der „Australian Refined-DRGs“ (AR-DRGs) entwickelt. Der Übergang der Krankenhausfinanzierung in Deutschland auf das DRG-Entgeltsystem wurde vom Gesetzgeberim GKV-Gesundheitsreformgesetz 2000 beschlossen. Intention war es, die Bezahlung von stationären medizinischen Leistungen zu vereinheitlichen, Transparenz und Vergleichbarkeit der Krankenhausleistungen zu erhöhen und Kostensteigerungen zu begrenzen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Spitzenverbände der Krankenkassen (GKV) und der Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. erhielten gemeinsam die Zuständigkeit für die Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems. Ab dem 1.1.2003 konnten Krankenhäuser freiwillig auf das neue Vergütungssystem umsteigen. Seit 2004 ist die Abrechnung von G-DRGs für alle Kliniken verpflichtend (Ausnahmen: Einrichtungen der Psychiatrie, der Psychosomatik und der psychotherapeutischen Medizin). An dieses budgetneutrale Jahr, in dem die Budgetermittlung nach der alten Rechtslage, die Abrechnung jedoch bereits über DRGs erfolgte, schloss sich von 2005 bis 2008 eine sog. Konvergenzphase an. In diesem Zeitraum wurden die krankenhausspezifischen Vergütungshöhen (die krankenhausindividuellen Basisfallwerte) schrittweise an den jeweiligen einheitlichen Landesbasisfallwert je Bundesland angepasst. Von 2010 bis 2014 konvergierten die sich unterscheidenden Landesbasisfallwerte in fünf gleichen Schritten an einen einheitlichen Bundesbasisfallwertkorridor.

3. Merkmale des deutschen DRG-Entgeltsystems: Bestandteile des DRG-Entgeltsystems sind DRGs, Bewertungsrelationen (Relativgewichte) und Basisfallwerte. Die Zuweisung eines Patienten zu einer DRG erfolgt über die Hauptdiagnose, behandlungsrelevante Nebendiagnosen, die wesentlichen am Patienten durchgeführten Prozeduren und ggf. weitere Parameter. Die Bewertungsrelationen geben den ökonomischen Aufwand möglichst kostenhomogener medizinischer Leistungen in Relation zueinander. Durch Multiplikation mit dem in Euro ausgedrückten Basisfallwert ergeben sich die Fallerlöse. Das DRG-Entgeltsystem wird jährlich durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) weiterentwickelt, das die Selbstverwaltung im Gesundheitswesen (bestehend aus der Deutschen Krankenhausgesellschaft, kurz: DKG, der GKV und der PKV) hierfür installiert hat. Der Selbstverwaltung obliegt dann u.a. die Vereinbarung des Fallpauschalenkatalogs (das ist ein Katalog über die Basisfallwerte), der Abrechnungsregeln und der Kodierrichtlinien. Im Jahr 2015 umfasst der Fallpauschalenkatalog 1200 DRGs und 170 Zusatzentgelte. Über letztere werden im DRG-Entgeltsystem nicht abbildbare, hoch spezialisierte und sehr teure Leistungen und Medikamente zusätzlich zu einer DRG vergütet.

Autor(en): Dr. Frank Schulze Ehring

 

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