Diagnosis Related Groups (DRG)
Diagnosebezogene Fallgruppen.
1. Begriff: Ökonomisch-medizinisches Klassifikationssystem, bei dem Patienten anhand medizinischer und demografischer Daten in Fallgruppen klassifiziert werden.
2. Merkmale: Die Fallgruppen werden jeweils mit einem Kostengewicht bewertet, um zu den repräsentativen Behandlungskosten zu kommen. Maßgeblich für die Einordnung der Behandlungsfälle in die einzelnen Diagnosis Related Groups sind u.a. die Haupt- und Nebendiagnosen im Krankenhaus, etwaige Komplikationen bei der Behandlung sowie Geschlecht und Alter der Patienten.
3. Zweck: Bemessung der Vergütungen von Behandlungen im Krankenhaus. Der für die Fallpauschale abzurechnende Preis ergibt sich aus dem kalkulierten Kostengewicht multipliziert mit einem sog. Basisfallwert, der in den Jahren 2003 und 2004 noch krankenhausindividuell verhandelt, zwischen 2005 und 2008 jedoch schrittweise an einen für das Bundesland einheitlichen Basisfallwert angeglichen wurde (Konvergenzphase). Seit 2009 haben gleiche Leistungen innerhalb eines Bundeslands einen einheitlichen Preis, unabhängig davon, in welchem Krankenhaus der Patient behandelt wird.
Autor(en): Dr. Eckhard Bloch