Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband)
1. Begriff: Verband der Versicherer, die die private Krankenversicherung (PKV) betreiben. Der Sitz ist in Köln. Gegründet wurde der PKV-Verband im Jahr 1946.
2. Aufgaben: Vertretung und Förderung der Interessen seiner Mitglieder, Stellungnahmen bei Gesetzgebungsverfahren und sozialpolitischen Diskussionen, Beratung der Mitglieder in fachlichen Fragen.
3. Mitglieder: Dem PKV-Verband gehören 42 ordentliche Mitgliedsunternehmen – darunter 18 Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG) und 24 Aktiengesellschaften (AG) – sowie sieben außerordentliche Mitgliedsunternehmen und zwei verbundene Einrichtungen an (Stand November 2015).
Autor(en): Prof. Dr. Fred Wagner, Katja Brandtner, David Klimmek