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Deferred Acquisition Costs

1. Begriff: Aktivischer Rechnungsabgrenzungsposten in der Bilanz nach US-GAAP und einigen anderen Rechnungslegungssystemen, mittels dessen durch zukünftige Einnahmen gedeckte anfängliche Abschlusskosten durch Aktivierung und spätere Abschreibung den Perioden zugeordnet werden, in denen diese Einnahmen entstehen. Eine solche Aktivierung ist nach HGB verboten (§ 248 I Nr. 3 HGB).

2. Berechnung: Die angefallenen, zukünftig gedeckten Abschlusskosten werden meist unter Berücksichtigung von Zinsen so getilgt, wie planmäßig oder entsprechend der aktuellen Erwartungen die deckenden Einnahmen über die Perioden verteilt anfallen.

3. Bedeutung: Durch die Aktivierung von Abschlusskosten wird in solchen Bilanzierungssystemen, die bei der Deckungsrückstellung ein strenges Realisationsprinzip ohne Berücksichtigung angefallener Abschlusskosten (d.h. ohne zu Zillmern) anwenden, eine Beeinträchtigung des Jahresergebnisses durch die wechselnde Höhe des Neugeschäfts und damit der Abschlusskosten vermieden.

Autor(en): Dr. Frank Ellenbürger, Dr. Joachim Kölschbach

 

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