Erfahrungstarifierung
Verfahren zur Tarifierung eines einzelnen Risikos eines inhomogenen Bestands, bei dem neben der Schadenerfahrung des gesamten Bestands auch die individuelle Schadenerfahrung des jeweiligen Risikos berücksichtigt wird. Die Erfahrungstarifierung kann auch auf Teilbestände anstelle einzelner Risiken angewendet werden. Beispiele für die Erfahrungstarifierung sind Bonus-Malus-Systeme, die Credibility-Theorie und multiplikative Tarife.
Autor(en): Prof. Dr. Klaus D. Schmidt