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Berufsunfähigkeitszusatzversicherung

1. Begriff: Zusatzversicherung gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit, die in Kombination mit verschiedenen Hauptversicherungen, z.B. Risikolebens-, Renten-, fondsgebundene Lebens‑/Rentenversicherung, abgeschlossen werden kann. Der Vertrag kann nur in Verbindung mit der Hauptversicherung bestehen.

2. Leistungen: Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung zahlt dem Versicherten die vereinbarte Berufsunfähigkeitsrente und/oder stellt ihn in der Hauptversicherung beitragsfrei, wenn er den zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr dauerhaft ausüben kann.

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

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