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Versicherungslexikon

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Beruf

Kernbegriff in der Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Definition des Berufs des Versicherungsnehmers ist Voraussetzung für die Beurteilung, ob eine Berufsunfähigkeit nach den Bedingungen des Versicherers vorliegt. Dabei halten sich die neueren Bedingungswerke an die allgemeine Rechtsprechung, nach der im Leistungsfall auf denjenigen Beruf geprüft wird, der zuletzt im Zustand der Gesundheit ausgeübt wurde. Grundsätzlich kann jede berufliche Tätigkeit, der eine abgeschlossene Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf zugrunde liegt, für den Fall der Berufsunfähigkeit finanziell abgesichert werden. Nicht versicherbare Berufe sind berufliche Tätigkeiten, für die aufgrund des objektiven und/oder subjektiven Risikos kein Berufsunfähigkeitsschutz angeboten wird. Beispiele betreffen Profisportler, Artisten, Sprengstoffexperten, Bodyguards, Schriftsteller, Künstler, Schausteller u.a.m.

Autor(en): Rüdiger R. Burchardi, Dr. Hans-Jürgen Danzmann

 

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