Auswahlverfahren
1. Begriff: Verfahren zur Auswahl eines geeigneten Bewerbers für die Besetzung einer Stelle.
2. Merkmale: Ein Auswahlverfahren ist mehrstufig und beginnt mit einer Bewerbungsanalyse, daran schließen sich das Vorstellungsgespräch, unterschiedliche Testverfahren (z.B. Assessment Center, Management-Audit) und schließlich die Abgabe eines Einstellungsangebots bzw. die Absage an den Bewerber an. Einstellungskriterium ist eine möglichst genaue Deckung von Funktions- und Anforderungsprofil der Stelle und Qualifikationsprofil des Bewerbers. Zu einem fairen Auswahlverfahren gehören: a) Transparenz des Verfahrens für den Bewerber,
b) offene Kommunikation und
c) schnelle Prozesse, insbesondere bei der Entscheidung.
Autor(en): Walter Bockshecker, Wolfgang Dobner, Dr. Bastian Güttler