Ambulanzservice
1. Begriff: Einleitung und Durchführung von medizinischen Hilfsmaßnahmen im Fall einer Notsituation. Gehört zum Bereich der Gesundheitsassistance. Siehe auch Assistance.
2. Merkmale: Der Ambulanzservice wird meist durch Assisteure im Rahmen eines Case Management als Leistung von Auslandsreisekrankenversicherungen erbracht. Medizinisches Fachpersonal des Assisteurs entscheidet über die einzuleitenden Maßnahmen; z.B. Erteilen von Kostenübernahmegarantien an Leistungserbringer, Auslandsrückholung (Repatriierung), Verlegung, Leichenrücktransport u.a. Diese werden dann individuell organisiert und durchgeführt. Hierzu werden lizenzierte Partner- oder Dienstleisternetzwerke (z.B. Ärzte, spezialisierte Transportunternehmen, Fluggesellschaften, Krankenhäuser und Bestattungsunternehmen) hinzugezogen.
3. Ausblick: Durch den zunehmenden Individualtourismus auch in ferne Länder und immer günstigere Flugpreise wird die Bedeutung des professionellen Ambulanzservices zunehmen.
Autor(en): Frank Feist, Jan-Christoph Stauske