Underwriting
1. Begriff: Zeichnungsentscheidung im Erst- und Rückversicherungsgeschäft. Dazu gehören auch die Prüfung und Einschätzung von (Rück-)Versicherungsrisiken einschl. der Festsetzung einer angemessenen Prämie.
2. Zielsetzung: Der Zweck des Underwritings besteht darin, das Versicherungsgeschäft so zu steuern, dass es einerseits für den (Rück-)Versicherten recht und billig, andererseits für den (Rück-)Versicherer profitabel und risikotragfähig ist.
Autor(en): Dr. Michael Pickel