03.06.2013 Branche
Finanzanlagenvermittler: Die Übergangszeit läuft ab
Finanzanlagenvermittler, die noch keine Erlaubnis nach § 34 f Gewerbeordnung (GewO) besitzen, müssen sich sputen: Am 1. Juli endet für sie die Übergangsfrist. Darauf macht Mona Moraht, Referatsleiterin Gewerberecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), aufmerksam. Mehr
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