30.08.2013
Mindestzuführungsverordnung: Berichterstattung eine Falschmeldung
Die Information der Süddeutschen Zeitung, nach der zehn Gesellschaften bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Antrag auf Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung gestellt hätten, "war und ist falsch", erklärt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.
Der GDV stellt fest, dass kein am deutschen Markt tätiger Lebensversicherer die Möglichkeit zur Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung in Anspruch nimmt. Mehr