Die Information der Süddeutschen Zeitung, nach der zehn Gesellschaften bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen Antrag auf Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung gestellt hätten, "war und ist falsch", erklärt der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft.
Der GDV stellt fest, dass kein am deutschen Markt tätiger Lebensversicherer die Möglichkeit zur Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung in Anspruch nimmt. "Diese Verunsicherung von Millionen Altersvorsorgesparern verurteilen wir auf das Schärfste", betont Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Ein routinemäßiger Antrag der freiwilligen Sicherungseinrichtung entspreche den Aufgaben der Sicherungseinrichtung, stellt einen vergleichbaren Rechtszustand zum gesetzlichen Sicherungsfonds her und führe daher zu keiner anderen Bewertung.
Bildquelle: © Gerd Altmann/http://www.pixelio.de
Der GDV stellt fest, dass kein am deutschen Markt tätiger Lebensversicherer die Möglichkeit zur Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung in Anspruch nimmt. "Diese Verunsicherung von Millionen Altersvorsorgesparern verurteilen wir auf das Schärfste", betont Alexander Erdland, Präsident des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Ein routinemäßiger Antrag der freiwilligen Sicherungseinrichtung entspreche den Aufgaben der Sicherungseinrichtung, stellt einen vergleichbaren Rechtszustand zum gesetzlichen Sicherungsfonds her und führe daher zu keiner anderen Bewertung.
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Autor(en): versicherungsmagazin.de