Die Verbraucherperspektive stärker in den Fokus der Finanzaufsicht zu rücken - dies soll der neue Verbraucherbeirat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) leisten. Dem Beirat gehören unter anderem Vertreterinnen und Vertreter von Verbrauchzentralen, Gewerkschaften und dem Bundesverbraucherministerium, Wissenschaftler sowie der Versicherungsombudsmann und die Ombudsfrau des Bundesverbands deutscher Banken an. Darüber, ob Verbraucherinteressen durch das Gremium wirklich gestärkt werden, gibt es unterschiedliche Ansichten.
Der Verbraucherbeirat ist Teil der Reform der Finanzaufsicht, die im Oktober 2012 in Kraft getreten ist. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, die an der Auftaktsitzung teilnahm, nannte seine Einrichtung "einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Position der Verbraucher". BaFin-Präsidentin Dr. Elke König lobte die "geballte Expertise" der Beiratsmitglieder und erhofft sich von ihnen "wichtige Impulse" für die Arbeit ihrer Behörde.
Für fünf Jahr bestellt
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Verbraucherbeirats sind vom Bundesministerium der Finanzen für den Zeitraum von fünf Jahren bestellt worden und sollen mindestens einmal im Jahr tagen. Zur Vorsitzenden wurde Dorothea Mohn, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) bestellt, ihre Stellvertreterin ist Professorin Dr. Brigitte Haar, von der Goethe Universität Frankfurt/Main.
Trotz einer vzbz-Vorsitzenden sehen die Verbraucherschützer die Wirkungsmacht des Beirats kritisch. "Der Verbraucherbeirat kann nur ein Mosaikstein für eine verbesserte Marktaufsicht und einen stärkeren Verbraucherschutz im Finanzmarkt sein", äußerte vzbv-Vorstand Gerd Billen in einer Pressemitteilung. Nötig sei ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine verbraucherorientierte Marktaufsicht. Auch wenn der vzbv die Einrichtung eines Verbraucherbeirats bei der BaFin grundsätzlich begrüße, sei der Nutzen aber noch fraglich. Ein Kritikpunkt ist die fehlende Gleichberechtigung der Interessen von Finanzanbietern und Verbrauchern. Billen kritisiert, dass nach derzeitiger Rechtslage Verbraucherinteressen die Solvenz der beaufsichtigten Institute nicht beeinträchtigen dürfen. Der vzbv plädiert für eine duale Struktur: Neben die staatliche Finanzaufsicht müsse eine zivilgesellschaftliche Marktbeobachtung treten - der Finanzmarktwächter.
Behörde öffnet sich
Sehr gut, findet Dr. Matthias Beenken, Professor für Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund, dass die BaFin sich mit der Einrichtung des Beirats erkennbar öffne und stärker mit verschiedenen Interessengruppen in den Dialog trete. Aber auch er hat Vorbehalte: "Andererseits ist es aus meiner Sicht schwierig, wenn die BaFin ihre außerordentliche Zurückhaltung gegenüber der Öffentlichkeit beibehält, was die Bekanntgabe von Maßnahmen und von Meinungen zu Branchenvorgängen angeht."
Als Journalist habe er mehrfach erlebt, dass er die Behörde auf Missstände aufmerksam gemacht habe, aber keinerlei Auskunft zum Verfahrensstand und Ergebnisse erhalten habe. Bei allem Verständnis für die Rechte der Betroffenen werde dabei das Recht der Öffentlichkeit verletzt, die Meinung der Aufsichtsbehörde zum Verhalten von Marktteilnehmern zu erfahren und welche Schritte gegebenenfalls ergriffen wurden.
"Die Abwägung der Interessen geht derzeit einseitig zugunsten der beaufsichtigten Unternehmen aus, die verständlicherweise kein Interesse daran haben, dass Rügen oder Maßnahmen öffentlich bekannt werden", sagte der Experte gegenüber Versicherungsmagazin.
Noch ist das neue Gremium erst ein paar Tag alt und es bleibt abzuwarten, wie und ob die Verbraucherstandpunkte sich auf die Arbeit der BaFin auswirken werden. Dass die Sitzungen des Verbraucherbeirats nicht öffentlich sind und seine Mitglieder nach § 11 S. 2 FinDAG zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, verheißt allerdings nichts Gutes.
Mitglieder des Verbraucherbeirates sind:
Wolfgang Arenhövel, Ombudsmann Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften
Professorin Dr. Brigitte Haar, Goethe-Universität Frankfurt,
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht
Herr Christoph Hahn, Deutscher Gewerkschaftsbund, Referatsleiter für Verbraucherpolitik
Jella Benner-Heinacher, Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Stv. Hauptgeschäftsführerin
Professor Dr. Günter Hirsch, Versicherungsombudsmann
Professor Dr. Kai-Oliver Knops, Universität Hamburg, Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht
Stephan Kühnlenz, Stiftung Warentest, Wissenschaftlicher Leiter Geldanlage, Altersvorsorge, Kredite und Steuern
Katharina Lawrence, Verbraucherzentrale Hessen e. V.
Dorothea Mohn, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.,Fachbereich Finanzdienstleistungen
Dr. Gerda Müller, Ombudsfrau, Bundesverband deutscher Banken
Dr. Erich Paetz, Referatsleiter Finanzdienstleistungen im BMELV
Professor Dr. Udo Reifner, Institut für Finanzdienstleistungen e.V., Wissenschaftlicher Direktor
Bild: © Peter Kirchhoff/
Der Verbraucherbeirat ist Teil der Reform der Finanzaufsicht, die im Oktober 2012 in Kraft getreten ist. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner, die an der Auftaktsitzung teilnahm, nannte seine Einrichtung "einen weiteren wichtigen Schritt zur Stärkung der Position der Verbraucher". BaFin-Präsidentin Dr. Elke König lobte die "geballte Expertise" der Beiratsmitglieder und erhofft sich von ihnen "wichtige Impulse" für die Arbeit ihrer Behörde.
Für fünf Jahr bestellt
Die ehrenamtlichen Mitglieder des Verbraucherbeirats sind vom Bundesministerium der Finanzen für den Zeitraum von fünf Jahren bestellt worden und sollen mindestens einmal im Jahr tagen. Zur Vorsitzenden wurde Dorothea Mohn, Finanzexpertin bei der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) bestellt, ihre Stellvertreterin ist Professorin Dr. Brigitte Haar, von der Goethe Universität Frankfurt/Main.
Trotz einer vzbz-Vorsitzenden sehen die Verbraucherschützer die Wirkungsmacht des Beirats kritisch. "Der Verbraucherbeirat kann nur ein Mosaikstein für eine verbesserte Marktaufsicht und einen stärkeren Verbraucherschutz im Finanzmarkt sein", äußerte vzbv-Vorstand Gerd Billen in einer Pressemitteilung. Nötig sei ein schlüssiges Gesamtkonzept für eine verbraucherorientierte Marktaufsicht. Auch wenn der vzbv die Einrichtung eines Verbraucherbeirats bei der BaFin grundsätzlich begrüße, sei der Nutzen aber noch fraglich. Ein Kritikpunkt ist die fehlende Gleichberechtigung der Interessen von Finanzanbietern und Verbrauchern. Billen kritisiert, dass nach derzeitiger Rechtslage Verbraucherinteressen die Solvenz der beaufsichtigten Institute nicht beeinträchtigen dürfen. Der vzbv plädiert für eine duale Struktur: Neben die staatliche Finanzaufsicht müsse eine zivilgesellschaftliche Marktbeobachtung treten - der Finanzmarktwächter.
Behörde öffnet sich
Sehr gut, findet Dr. Matthias Beenken, Professor für Versicherungswirtschaft an der Fachhochschule Dortmund, dass die BaFin sich mit der Einrichtung des Beirats erkennbar öffne und stärker mit verschiedenen Interessengruppen in den Dialog trete. Aber auch er hat Vorbehalte: "Andererseits ist es aus meiner Sicht schwierig, wenn die BaFin ihre außerordentliche Zurückhaltung gegenüber der Öffentlichkeit beibehält, was die Bekanntgabe von Maßnahmen und von Meinungen zu Branchenvorgängen angeht."
Als Journalist habe er mehrfach erlebt, dass er die Behörde auf Missstände aufmerksam gemacht habe, aber keinerlei Auskunft zum Verfahrensstand und Ergebnisse erhalten habe. Bei allem Verständnis für die Rechte der Betroffenen werde dabei das Recht der Öffentlichkeit verletzt, die Meinung der Aufsichtsbehörde zum Verhalten von Marktteilnehmern zu erfahren und welche Schritte gegebenenfalls ergriffen wurden.
"Die Abwägung der Interessen geht derzeit einseitig zugunsten der beaufsichtigten Unternehmen aus, die verständlicherweise kein Interesse daran haben, dass Rügen oder Maßnahmen öffentlich bekannt werden", sagte der Experte gegenüber Versicherungsmagazin.
Noch ist das neue Gremium erst ein paar Tag alt und es bleibt abzuwarten, wie und ob die Verbraucherstandpunkte sich auf die Arbeit der BaFin auswirken werden. Dass die Sitzungen des Verbraucherbeirats nicht öffentlich sind und seine Mitglieder nach § 11 S. 2 FinDAG zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, verheißt allerdings nichts Gutes.
Mitglieder des Verbraucherbeirates sind:
Wolfgang Arenhövel, Ombudsmann Bundesverband Deutscher Investment-Gesellschaften
Professorin Dr. Brigitte Haar, Goethe-Universität Frankfurt,
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches, europäisches und internationales Wirtschaftsrecht
Herr Christoph Hahn, Deutscher Gewerkschaftsbund, Referatsleiter für Verbraucherpolitik
Jella Benner-Heinacher, Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz e.V., Stv. Hauptgeschäftsführerin
Professor Dr. Günter Hirsch, Versicherungsombudsmann
Professor Dr. Kai-Oliver Knops, Universität Hamburg, Lehrstuhl für Zivil- und Wirtschaftsrecht
Stephan Kühnlenz, Stiftung Warentest, Wissenschaftlicher Leiter Geldanlage, Altersvorsorge, Kredite und Steuern
Katharina Lawrence, Verbraucherzentrale Hessen e. V.
Dorothea Mohn, Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.,Fachbereich Finanzdienstleistungen
Dr. Gerda Müller, Ombudsfrau, Bundesverband deutscher Banken
Dr. Erich Paetz, Referatsleiter Finanzdienstleistungen im BMELV
Professor Dr. Udo Reifner, Institut für Finanzdienstleistungen e.V., Wissenschaftlicher Direktor
Bild: © Peter Kirchhoff/
Autor(en): Alexa Michopoulos