Lebensversicherer wollen gesetzliche Provisionsdeckelung

Lebensversicherungen könnten bald günstiger werden. Die Versicherer wollen ihre Verkaufsprovisionen deckeln. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) bestätigt aber lediglich „eine Diskussion“.

„Es gibt verschiedene Modelle über die diskutiert werden soll“, sagte GDV-Sprecherin Daniela Röben. Neben diversen Provisionslimits, ist auch eine längere Haftung der Vermittler im Gespräch. Bisher haften sie fünf Jahre. Wird in dieser Zeit die Rentenversicherung gekündigt, müssen sie einen Teil der Provision zurückzahlen. Nun sind zehn Jahre im Gespräch. Die Deckelung könnte über den Gesetzgeber laufen. Ein solches gesetzliches Provisionslimit gilt bereits für den Verkauf von privaten Krankenversicherungen. Grund hierfür waren extrem hohe Provisionen gewesen, die freie Vertriebe in der Vergangenheit erhielten.

Bestätigt: Große Unterschiede bei den Provisionen

Anscheinend glaubt die Branche, dass sie solche Auswüchse bei Lebensversicherungen auch nur über den Gesetzgeber in den Griff bekommt. Der Bundesverband der Versicherungskaufleute (BVK) bestätigt, dass es am Markt große Unterschiede bei den Provisionen gibt. Berechnet wird die Provision auf Basis der Beiträge, die ein Kunde während der gesamten Laufzeit in seinen Vertrag einzahlt.
So genannte große Strukturvertriebe sollen bis zu sieben Prozent der Beitragssumme als Einmalzahlung beim Verkauf einer Rentenversicherung erhalten. „Ich habe sieben Prozent zwar noch nicht gesehen, halte das bei Strukturvertrieben durchaus für möglich“, sagt Gerald Archangeli, Vizepräsident des BVK aus Berlin. Somit würden Vermittler von Strukturvertrieben für einen Kunden der monatlich 100 Euro in seine 20 Jahre laufende private Rentenversicherung einzahlt und so auf eine Beitragssumme von 24.000 Euro kommt, eine Abschlussprovision von 1680 Euro bekommen.

„Im Schnitt werden aber nur vier Prozent bezahlt, viele Vermittler erhalten sogar nur 2,5 Prozent“, so Archangeli. Umgerechnet auf den Musterkunden würden die Spanne am Markt im Normalfall pro Abschluss zwischen 960 und 600 Euro liegen. „Probleme hat die Branche eigentlich nur mit den Strukturvertrieben“, meint Archangeli. Sie würden die Versicherer mit hohen Umsätzen regelrecht zu höheren Provisionen erpressen. „Andernfalls gehen die zu einem anderen Versicherer der mehr bietet.“

Provisionsverkauf verursacht Fehlsteuerung
Der BVK lehnt eine gesetzliche Provisionsdeckelung entschieden ab. „Das ist ordnungspolitisch nicht notwendig. Jeder Versicherer kann ja frei entscheiden, was er zahlt“, so der BVK-Mann. Wirtschaftlich und politisch stehen die Lebensversicherer stark unter Druck. So fordern Verbraucherschützer seit langem, die Provisionsberatung abzuschaffen und nur noch eine Honorarberatung zu erlauben. Nach Meinung von Edda Castelló von der Verbraucherzentrale Hamburg erfolgt durch den Provisionsverkauf eine Fehlsteuerung, weil der Vermittler zum Abschluss gezwungen sei, wenn er Geld verdienen will. „Wir beraten ergebnisoffen“, betont beispielsweise Oskar Durstin, Versicherungsberater von der RiverConsulting Group aus Mering bei Augsburg.

Möglicher Ausweg: Laufende Provisionen
Wissenschaftler, wie Professor Fred Wagner von der Universität Leipzig, plädieren hingegen dafür, die Abschlussprovision durch eine laufende Provision zu ersetzen, wie sie in der Sachversicherung längst üblich ist. Wagner: „Laufende Provisionen sind der beste Weg, für den Fortbestand und eine Nachhaltigkeit von Verträgen zu sorgen.“ Auch innerhalb des BVK gibt es Sympathien für eine solche laufende Provision. Problematisch sei aber, dass ältere Vermittler ihre über Jahre laufendes Beratungssalär gar nicht mehr erleben würden. Auch junge Verkäufer könnten von solchen monatlichen Zahlungen anfänglich kaum leben.

Günstige Lebens- und Rentenversicherungen – ohne hohe Provisionen - können übrigens über das Internet längst gekauft werden. Hier zahlen Versicherungsmakler den Kunden einen Teil der Provision, die sie vom Versicherer bekommen zurück. Grund ist, dass das so genannte Provisionsabgabeverbot, das eine Weitergabe der Abschlusseinnahmen an Kunden verbietet, derzeit schwebend unwirksam ist.

Ein Versicherungsmakler hatte gegen das Verbot und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) geklagt und gewonnen. Nach Einschätzung der Richter ist das derzeitige Verbot, das ein Feilschen um den Verdienst der Vermittler verhindern soll, zu unbestimmt.



Offizielles Statment des GDV zum Thema "Provisionsdeckelung in der Lebensversicherung":
„Es handelt sich um einen verbandsinternen Diskussionsprozess, der sich aus Anlass des anhaltenden Niedrigzinsumfelds und der Kritik von Verbraucherschutz und Politik mit der Höhe der Kosten von kapitalbildenden Altersvorsorgeprodukten befasst. Er dient der Vorbereitung einer Verbandspositionierung in einer möglichen politischen Debatte über dieses Thema. Aktuell steht diese Diskussion noch am Anfang. Einen konkreten GDV-Vorschlag gibt es nicht."



Weitere Informationen zu dieser Entwicklung finden Sie in der Oktober-Ausgabe von


Bild: © Gerd Altmann /

Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek

Alle Branche News