28.10.2013
OLG-Urteil: Es gibt keinen Mindest-Ausgleich
Die Grundsätze für die Berechnung des Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB sind nur dann als Schätzgrundlage und damit als Mindestanspruch heranzuziehen, wenn überhaupt streitig ist, dass ein Ausgleichsanspruch besteht. Damit hat das OLG Frankfurt/Main den Anspruch auf Ausgleich für Verwaltungsbonifikationen zurückgewiesen (Aktenzeichen 5 U 38/13, Vorinstanz Landgericht Wiesbaden, 11 O 51/12). Mehr