12.12.2013
Kfz-Versicherung: Auskunftsobliegenheit gilt nur für VN
Wenn der Versicherungsnehmer (VN) in der Unfallschilderung ausdrücklich angegeben hat, dass sein Sohn, nach Abstellen des Fahrzeugs durch den Halter, dieses entwendet und damit einen Unfall mit Totalschaden verursacht hat, muss der Versicherer (VR) die Leistungsansprüche des VN gelten lassen. Mehr