20.04.2017
GDV-Initiative: Musterbedingungen für Cyber-Versicherungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen vorvertragliche Informationssicherheitsverletzungen, Krieg, politische Gefahren,Terrorakte und Versicherungsfälle oder Schäden aufgrund des Ausfalls von Infrastruktur.
Ein Ausfall der Infrastruktur liegt vor, wenn nachfolgende Einrichtungen vom Ausfall betroffen sind:
Gebietskörperschaften wie Stadtteile, Gemeinden, Städte oder Kreise oder
Netzstrukturen, die der überregionalen Informationsvermittlung, insbesondere
Telefon-, Internet- oder Funknetze dienen, oder
Einrichtungen der Daseinsvorsorge: Abfallbeseitigung, Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Versorgung mit Gas und Strom sowie Betrieb des öffentlichen Personennah- und Fernverkehrs
Bausteine - je nach Bedarf wählbar
Die Musterbedingungen des GDV sind in Bausteine aufgeteilt und modular einsetzbar, so dass zum
Bespiel Online-Shops, aber auch Kreditkartenhersteller Lösungen für ihre speziellen Schadenfälle erhalten. Mehr