Die Weiterbildungsinitiative "Gut beraten" hat ihre Zahlen für das erste Quartal 2017 veröffentlicht. Diese können sich sehen lassen: 125.381 Weiterbildungskonten wurden in der Weiterbildungsdatenbank Ende März 2017 geführt. Durchschnittlich 780 neue Teilnehmer eröffneten jeden Monat von Januar bis März 2017 ein Weiterbildungskonto.
Der Zuwachs der Konten in diesem Zeitraum beträgt 1,9 Prozent. Dies sei ein erneuter Beleg für die Attraktivität der Initiative, sagte Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. in einer Pressemeldung.
Einige Erfolgszahlen:
Mit 55 Prozent der teilnehmenden Vermittler sind die 41- bis 60-Jahre am stärksten vertreten. 33 Prozent der Teilnehmer gehören zur Altersgruppe der 21- bis 40-jährigen. Die bis 21-jährigen und über 71-jährigen machen insgesamt lediglich neun Prozent aus.
E-Learning wird attraktiver
Ende März 2017 beteiligen sich 56.059 Ausschließlichkeitsvermittler und weitere 33.371 Vermittler im angestellten Außendienst, das sind 72 Prozent aller Teilnehmer. Makler und Mehrfachagenten haben einem Anteil von 19 Prozent (23.891 Teilnehmer). In der Gruppe der Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern haben 8.241 Vermittler (sieben Prozent) ein Weiterbildungskonto. "Sonstige Vermittler" (etwa Mitarbeiter von Banken und Sparkassen) sind mit einem Anteil von drei Prozent (3.319 Teilnehmer) in der Datenbank geführt.
Bei der Präferenz der Lernformen verschieben sich die Vorlieben langsam. Zwar favorisieren die Teilnehmer nach wie vor Präsenzveranstaltungen. Deren Anteil an allen anerkannten Weiterbildungsformen nimmt allerdings kontinuierlich ab. Der Anteil der Präsenzveranstaltungen fiel von 66 Prozent zum Jahresende 2015 auf 58 Prozent bis zum 31. März 2017. Die zweithäufigste Lernform, das selbstgesteuerte E-Learning, legte im gleichen Zeitraum um sieben Prozentpunkte auf 29 Prozent zu.
"Gut beraten" sieht sich für IDD-Anforderungen gewappnet
Durch die IDD-Richtlinie wird die Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler gesetzlich verankert werden. Obwohl der Gesetzgeber bislang offen gelassen hat, wir diese Pflicht konkret aussehen wird, steht die Initiative "Gut beraten" in den Startlöchern. BWV-geschäftsführerin Höhn ist von der Nachhaltigkeit der Brancheninitiative überzeugt: "Gleichgültig, wie die Verordnung des Gesetzgebers am Ende aussehen wird: Wir sind mit Gut beraten in der Lage, dies jederzeit und kurzfristig zu berücksichtigen und zu integrieren. Das Wichtigste dabei: Für die über 125.000 gut beraten-Teilnehmer werden die gesetzlichen Anforderungen keinerlei Hürden darstellen. Im Gegenteil: gut beraten wird mögliche Änderungen ohne Reibungsverluste in seine bewährte Infrastruktur integrieren können."
Lesetipp
Weiterbildung 2018: Aus der Kür wird Pflicht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) sieht vor: Vermittler müssen sich jährlich im Umfang von 15 Zeitstunden weiterbilden. Was das für Vermittler konkret heißt, ist Thema der Titelgeschichte der Mai-Ausgabe von Versicherungsmagazin, auch wenn Details noch über eine Verordnung geregelt werden.
Der Zuwachs der Konten in diesem Zeitraum beträgt 1,9 Prozent. Dies sei ein erneuter Beleg für die Attraktivität der Initiative, sagte Dr. Katharina Höhn, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft (BWV) e.V. in einer Pressemeldung.
Einige Erfolgszahlen:
- Fast 13 Millionen (12.277.306) Weiterbildungspunkte der Versicherungsvermittler sind seit dem Start im April 2014 bis zum 31. März 2017 in der Weiterbildungsdatenbank dokumentiert.
- 3,8 Millionen Punkten im Startjahr (April 2014 bis 31. März 2015), folgten 4,3 Millionen im zweiten und schließlich 4,2 Millionen Weiterbildungspunkte im dritten Jahr der Initiative.
- Im ersten Quartal 2017 sind diese Punkte um 7,4 Prozent gegenüber Ende 2016 gestiegen.
- Seit Start der Initiative erarbeitete sich jeder Teilnehmer durchschnittlich 97,9 Weiterbildungspunkte. Dies bedeutet eine zeitliche Investition in Weiterbildung von mehr als 73 Stunden in den vergangenen drei Jahren.
Mit 55 Prozent der teilnehmenden Vermittler sind die 41- bis 60-Jahre am stärksten vertreten. 33 Prozent der Teilnehmer gehören zur Altersgruppe der 21- bis 40-jährigen. Die bis 21-jährigen und über 71-jährigen machen insgesamt lediglich neun Prozent aus.
E-Learning wird attraktiver
Ende März 2017 beteiligen sich 56.059 Ausschließlichkeitsvermittler und weitere 33.371 Vermittler im angestellten Außendienst, das sind 72 Prozent aller Teilnehmer. Makler und Mehrfachagenten haben einem Anteil von 19 Prozent (23.891 Teilnehmer). In der Gruppe der Mitarbeiter von Versicherungsvermittlern haben 8.241 Vermittler (sieben Prozent) ein Weiterbildungskonto. "Sonstige Vermittler" (etwa Mitarbeiter von Banken und Sparkassen) sind mit einem Anteil von drei Prozent (3.319 Teilnehmer) in der Datenbank geführt.
Bei der Präferenz der Lernformen verschieben sich die Vorlieben langsam. Zwar favorisieren die Teilnehmer nach wie vor Präsenzveranstaltungen. Deren Anteil an allen anerkannten Weiterbildungsformen nimmt allerdings kontinuierlich ab. Der Anteil der Präsenzveranstaltungen fiel von 66 Prozent zum Jahresende 2015 auf 58 Prozent bis zum 31. März 2017. Die zweithäufigste Lernform, das selbstgesteuerte E-Learning, legte im gleichen Zeitraum um sieben Prozentpunkte auf 29 Prozent zu.
"Gut beraten" sieht sich für IDD-Anforderungen gewappnet
Durch die IDD-Richtlinie wird die Weiterbildungspflicht für Versicherungsvermittler gesetzlich verankert werden. Obwohl der Gesetzgeber bislang offen gelassen hat, wir diese Pflicht konkret aussehen wird, steht die Initiative "Gut beraten" in den Startlöchern. BWV-geschäftsführerin Höhn ist von der Nachhaltigkeit der Brancheninitiative überzeugt: "Gleichgültig, wie die Verordnung des Gesetzgebers am Ende aussehen wird: Wir sind mit Gut beraten in der Lage, dies jederzeit und kurzfristig zu berücksichtigen und zu integrieren. Das Wichtigste dabei: Für die über 125.000 gut beraten-Teilnehmer werden die gesetzlichen Anforderungen keinerlei Hürden darstellen. Im Gegenteil: gut beraten wird mögliche Änderungen ohne Reibungsverluste in seine bewährte Infrastruktur integrieren können."
Lesetipp
Weiterbildung 2018: Aus der Kür wird Pflicht
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) sieht vor: Vermittler müssen sich jährlich im Umfang von 15 Zeitstunden weiterbilden. Was das für Vermittler konkret heißt, ist Thema der Titelgeschichte der Mai-Ausgabe von Versicherungsmagazin, auch wenn Details noch über eine Verordnung geregelt werden.
Autor(en): versicherungsmagazin.de