23.09.2009
GDV: Neue EU-Finanzaufsicht grundsätzlich auf dem richtigen Weg
„Auch lehnen wir die vorgesehene direkte Eingriffsmöglichkeit der neuen Behörden in nationale Märkte ab, weil dadurch Zuständigkeiten im Aufsichtsbereich vermischt werden.“
Die Vorschläge sehen zum einen vor, ein europäisches Gremium zur Überwachung der Finanzmarktstabilität zu schaffen (European Systemic Risk Board, ESRB). Hier ist nach Auffassung des GDV der Versicherungssektor gegenüber den Banken zahlenmäßig deutlich unterrepräsentiert. „Banken und Versicherungen haben fundamental unterschiedliche Geschäftsmodelle. Fehlt es in der neuen europäischen Aufsichtsstruktur an Versicherungsexpertise, besteht die Gefahr, dass nicht ausreichend zwischen versicherungs- und bankenspezifischen Risiken differenziert wird“, warnt von Fürstenwerth.
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