Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft () beurteilt das heute vorgestellte Konzept der Europäischen Kommission für ein neues System der EU-Finanzaufsicht positiv. „Mit ihren Plänen will die EU-Kommission künftig die Früherkennung von Finanzmarktkrisen verbessern und für eine einheitliche Anwendung des Aufsichtsrechts sorgen. Wir begrüßen und unterstützen daher den Ausbau der europäischen Finanzaufsicht“, betont Jörg von Fürstenwerth, Vorsitzender der GDV-Hauptgeschäftsführung.
von Fürstenwerth kritisiert allerdings, dass der Versicherungssektor bei der Erkennung von Finanzmarktkrisen nicht angemessen eingebunden sei. „Auch lehnen wir die vorgesehene direkte Eingriffsmöglichkeit der neuen Behörden in nationale Märkte ab, weil dadurch Zuständigkeiten im Aufsichtsbereich vermischt werden.“
Die Vorschläge sehen zum einen vor, ein europäisches Gremium zur Überwachung der Finanzmarktstabilität zu schaffen (European Systemic Risk Board, ESRB). Hier ist nach Auffassung des GDV der Versicherungssektor gegenüber den Banken zahlenmäßig deutlich unterrepräsentiert. „Banken und Versicherungen haben fundamental unterschiedliche Geschäftsmodelle. Fehlt es in der neuen europäischen Aufsichtsstruktur an Versicherungsexpertise, besteht die Gefahr, dass nicht ausreichend zwischen versicherungs- und bankenspezifischen Risiken differenziert wird“, warnt von Fürstenwerth.
Für die Versicherungsaufsicht im neuen europäischen Aufsichtssystem soll nach den Plänen der EU-Kommission künftig die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) verantwortlich sein. Sie soll in bestimmten Situationen an den nationalen Behörden vorbei auf einzelne Unternehmen zugreifen können. „Dieser Vorschlag schafft für die Unternehmen mehr Unsicherheit und Aufwand als er einer schlanken, transparenten und effektiven Finanzaufsicht dient“, kritisiert von Fürstenwerth. „Der Mehrwert der neuen Finanzaufsicht liegt vor allem in einer einheitlichen Anwendung von Gemeinschaftsrecht, nicht in einer Verdopplung bzw. Vermengung der Zuständigkeiten. Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen auch weiterhin zentraler Ansprechpartner für die Unternehmen bleiben.“
von Fürstenwerth kritisiert allerdings, dass der Versicherungssektor bei der Erkennung von Finanzmarktkrisen nicht angemessen eingebunden sei. „Auch lehnen wir die vorgesehene direkte Eingriffsmöglichkeit der neuen Behörden in nationale Märkte ab, weil dadurch Zuständigkeiten im Aufsichtsbereich vermischt werden.“
Die Vorschläge sehen zum einen vor, ein europäisches Gremium zur Überwachung der Finanzmarktstabilität zu schaffen (European Systemic Risk Board, ESRB). Hier ist nach Auffassung des GDV der Versicherungssektor gegenüber den Banken zahlenmäßig deutlich unterrepräsentiert. „Banken und Versicherungen haben fundamental unterschiedliche Geschäftsmodelle. Fehlt es in der neuen europäischen Aufsichtsstruktur an Versicherungsexpertise, besteht die Gefahr, dass nicht ausreichend zwischen versicherungs- und bankenspezifischen Risiken differenziert wird“, warnt von Fürstenwerth.
Für die Versicherungsaufsicht im neuen europäischen Aufsichtssystem soll nach den Plänen der EU-Kommission künftig die European Insurance and Occupational Pensions Authority (EIOPA) verantwortlich sein. Sie soll in bestimmten Situationen an den nationalen Behörden vorbei auf einzelne Unternehmen zugreifen können. „Dieser Vorschlag schafft für die Unternehmen mehr Unsicherheit und Aufwand als er einer schlanken, transparenten und effektiven Finanzaufsicht dient“, kritisiert von Fürstenwerth. „Der Mehrwert der neuen Finanzaufsicht liegt vor allem in einer einheitlichen Anwendung von Gemeinschaftsrecht, nicht in einer Verdopplung bzw. Vermengung der Zuständigkeiten. Die nationalen Aufsichtsbehörden müssen auch weiterhin zentraler Ansprechpartner für die Unternehmen bleiben.“
Autor(en): Versicherungsmagazin