02.06.2022
Ombudsmann als Ausputzer
Das trennt eindeutig zwischen dem Makler, der dem Kunden verpflichtet ist, und dem Vertreter, der an den Versicherer gebunden ist.
Missachtung der BaFin-Meinung?
Besonders deutlich wurde das nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs zur Schadenregulierung durch Versicherungsmakler. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) folgerte daraus: „Beabsichtigt ein Versicherungsunternehmen, ein bislang als Versicherungsmakler tätiges Unternehmen weiterhin mit der Schadenregulierung zu beauftragen, so müsste das Unternehmen seinen Status als Versicherungsmakler aufgeben und den Status eines Versicherungsvertreters annehmen, um einen Verstoß gegen das RDG zu vermeiden“. Mehr