Einen Provisionsdeckel oder Provisionsrichtwert wird es nicht geben. Das machte jetzt der Bundestagsabgeordnete Maximilian Mordhorst, der ordentliches Mitglied im Finanzausschuss ist, sehr deutlich. "Über eine solche Regelung entscheidet nicht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sondern das Bundesministerium für Finanzen", sagte Mordhorst auf der Fachtagung "Europäische Finanzregulierung und neue Bundesregierung -Auswirkungen auf den deutschen Vermittlermarkt", die der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) veranstaltete.
"Eine solche Richtlinie wird es nicht geben", unterstrich Mordhorst. Es gebe keine FDP-Position, die sich in irgendeiner Weise für eine Provisionsdeckelung ausspreche. Mit diesem deutlichen Statement der FDP, will BVK-Präsident Michael Heinz nun dem BaFin-Exekutivdirektor Versicherungs- und Pensionsfondsaufsicht, Frank Grund, in einem in rund 14-Tagen anstehenden Verbändegespräch konfrontieren. Grund hatte in der BaFin-Jahrespressekonferenz einen Provisionsrichtwert für den Herbst angekündigt.
BVK-Chef fordert BaFin zu differenziertem Handeln auf
Vorher hatte die Untersuchung "Wenn Lebensversicherungen zu viel kosten", die die Aufsicht im März im eigenen Journal veröffentlicht hatte, für Furore gesorgt "Ich werde mit dem Verweis auf die FDP und das Bundesfinanzministerium Herrn Dr. Grund bitten, seine Pläne direkt wieder einzustellen", sagte Heinz. In einer Pressekonferenz hatte Gerald Archangeli, BVK-Vizepräsident, vorher nochmals deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber sich gegen eine Provisionsbegrenzung entschieden hat.
Archangeli: "Die Aktion der BaFin wäre die Einführung eines Provisionsdeckels durch die Hintertür." BVK-Präsident Heinz macht aber gleichzeitig deutlich, dass er jede Fehlentwicklung bei der Vergütung von Vermittlern ebenfalls bekämpfen möchte. "Hier hat die BaFin wohl tief in die Häuser der Versicherer geleuchtet und Verwerfungen gefunden, die wir nicht mehr geglaubt haben." Heinz forderte von der Aufsicht ein sehr differenziertes Vorgehen.
Autor(en): Uwe Schmidt-Kasparek