Wann der Rechtsschutzfall eintritt

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Im Jahre 2005 minderte eine Mieterin ihre Zahlungen um 20 Prozent wegen Schimmelbefall in der streitgegenständlichen Wohnung. Ihrer Meinung nach war ein fehlerhafter Fassadenanstrich aus dem Jahre 1999 die Ursache hierfür.

Der Vermieter bestritt diesen Vorwurf und wollte mit Hilfe seiner im Jahre 2000 abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung gegen seine Mieterin vorgehen. Der Versicherer lehnte den Versicherungsschutz ab, da der Grund der Streitigkeit schon im Jahre 1999, also vor Versicherungsabschluss, lag.

Der Versicherungsnehmer verklagte daraufhin seinen Versicherer und bekam Recht, denn nach Ansicht des AG trat der Versicherungsfall, hier der Schimmelbefall durch Feuchtigkeit, erst Jahre nach dem vermeintlich fehlerhaften Anstrich zu Tage.

Das Arbeitsgericht Mannheim verurteilte den Versicherer dazu, die Kosten für die Streitigkeiten zu übernehmen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/43) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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