Versicherungsrecht: Fristwahrung trotz fehlender Unterschrift  

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Zur Wahrung der Klagefrist nach § 12 Abs. 3 VVG alt ist allein entscheidend, dass unmissverständlich eine Klage erhoben wird.

Die Indizien sind hinreichend, wenn lediglich die Unterschrift des bevollmächtigten Anwalts fehlt und erst nach Hinweis des Gerichts nach Fristablauf nachgereicht wird. 

Das Bundesverfassungsgericht entschied zu Gunsten des Versicherungsnehmers!

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/19) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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