Vermittlerrecht: Wenn der Makler als Vertreter des Versicherers auftritt

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Grundsätzlich ist der Versicherungsmakler treuhänderischer Sachwalter für den Versicherungsnehmer. Manchmal gibt es aber Ausnahmen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) sah in diesem Fall den Makler als Vertreter des Versicherers an, da dieser, sowohl den Vertragsabschluss als auch Deklarationen und Individualvereinbarungen - im Namen des Versicherers mit dem Versicherungsnehmer tätigte.

Der Versicherer muss sich die Handlungen des Maklers, als seinen Erfüllungsgehilfen, in vollem Umfang anrechnen lassen und dem Versicherungsnehmer Deckungsschutz gewähren.

Der BGH gab der Klage des Geschädigten Recht.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/37) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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