Werden im Versicherungsantrag Falschangaben zu den Gesundheitsumständen gemacht, besteht innerhalb der ersten zehn Jahre prinzipiell ein Anfechtungsrecht des Versicherers.
In diesem Fall wurden jedoch mehrere Personen in einem Vertrag versichert und nur eine Person machte falsche Angaben. Hierzu stellte das Oberlandesgericht (OLG) Saarbrücken klar, dass eine komplette Vertragsanfechtung des Versicherers nicht möglich sei. Der Versicherer habe hier nur das Recht, die betreffende Person aus dem Vertrag zu nehmen.
Das OLG schränkte mit dem Urteil das Anfechtungsrecht des Versicherers zugunsten des Versicherungsnehmers ein.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert