In der privaten Unfallversicherung besteht für einen Bandscheibenvorfall nur dann Verssicherungsschutz, wenn der Unfall die unmittelbare Ursache für die Verletzung war.
Jedoch ist es nach den heutigen medizinischen Erkenntnissen aber so gut wie unmöglich, dass ein Unfall Hauptursache für einen Bandscheibenvorfall sein kann.
Deshalb wurde nach gutachterlicher Prüfung auch bestätigt, dass ein Bandscheibenvorfall nicht als versicherte Leistung in der privaten Unfallversicherung zählt.
Der Antrag des Versicherungsnehmers auf Leistung des Versicherers wurde in dritter Instanz vom Oberlandesgericht Koblenz abgelehnt.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert