Weigert sich der Versicherungsnehmer (VN), von einem vom Versicherer (VR) benannten Arzt untersuchen zu lassen, führt dies zur Leistungsfreiheit des VR.
Diese Obliegenheitsverletzung kann die berechtigten Interessen des VR im Sinne der Relevanzrechtsprechung gefährden.
Der Einspruch des VN gegen die Leistungsfreiheit des VR wurde in dritter Instanz vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart abgelehnt!
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/36) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Autor(en): Susanne und Rudie Lehnert