Unfall: Invalidität bemisst sich an durchschnittlichem VN

740px 535px

Die Invalidität des Versicherungsnehmers (VN) wird an der Leistungsfähigkeit eines durchschnittlichen VN bemessen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob durch nicht mehr ausübbare Tätigkeiten die Leistungsfähigkeit des VN in seinem besonderen Beruf gefordert wurde.
Die Klage des VN wurde wegen falscher Bemessung der Invalidität vom Oberlandesgerichts (OLG) Hamm abgewiesen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/31) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet (bitte Abo-Nummer bereithalten). Bitte denken Sie daran, Ihren Namen sowie Kontaktdaten anzugeben, wenn Sie mit der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert in Kontakt treten.

 

 

 

 

 

Vor der Verwendung eines hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.

Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

Alle Recht News