Wird in einem Unfallversicherungsvertrag in Ziffer 7 ("Was bei einem Unfall zu beachten ist") auf die Voraussetzungen gemäß Ziffer 2 hingewiesen, ist dies weder intransparent noch unklar.
Der Versicherungsnehmer berief sich darauf, dass in einem vorangegangenen Unfall auf laufende Fristen hingewiesen wurde.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf ist der Versicherer hierzu jedoch nicht verpflichtet, da die Bedingungen eine eindeutige und unmissverständliche Klausel enthalten.
Die Klage des Versicherungsnehmers wurde vom OLG abgewiesen.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert