Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und einem Unfall beginnt dann, wenn:
- der Unfall mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit hätte vermieden werden können,
- eine kritische Verkehrssituation dem Verkehrsteilnehmer hätte anzeigen können, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen könnte,
- der Verkehrsteilnehmer seiner Wartepflicht dem Vorfahrtsberechtigten nicht nachgekommen ist,
- sich der Verkehrsteilnehmer mehrmals über die Verkehrsregeln hinwegsetzte.
In solchen Fällen dient der Vertrauensgrundsatz dem Schutz des Unfallbeteiligten und nicht dem Schadensverursacher.
Diese Rechtsauffassung vertritt der Bundesgerichtshof.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert