Straßenverkehrshaftung: Ursachenzusammenhang eines Unfalls

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Der rechtliche Ursachenzusammenhang zwischen einer Geschwindigkeitsüberschreitung und einem Unfall beginnt dann, wenn:

  1. der Unfall mit der erlaubten Höchstgeschwindigkeit hätte vermieden werden können,
  2. eine kritische Verkehrssituation dem Verkehrsteilnehmer hätte anzeigen können, dass eine Gefahrensituation unmittelbar entstehen könnte,
  3. der Verkehrsteilnehmer seiner Wartepflicht dem Vorfahrtsberechtigten nicht nachgekommen ist,
  4. sich der Verkehrsteilnehmer mehrmals über die Verkehrsregeln hinwegsetzte.

In solchen Fällen dient der Vertrauensgrundsatz dem Schutz des Unfallbeteiligten und nicht dem Schadensverursacher.

Diese Rechtsauffassung vertritt der Bundesgerichtshof.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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