An Einfädelstellen kommt es immer wieder zu Problemen, weil Autofahrer das Reißverschlussverfahren nicht beherrschen. Deshalb klappt es häufig nicht reibungslos mit dem Einfädeln.
Wenn sich Autofahrer von links nach rechts einfädeln sollen, hat die rechte Fahrspur Vortritt. Der Fahrer des rechten Fahrstreifens darf jedoch nicht auf seinem Recht beharren, sondern muss vielmehr anderen Fahrzeugen das Einordnen ermöglichen.
In einem konkreten Fall krachte es und der bevorrechtigte Fahrer bekam vom Landgericht München ein Viertel der Mitschuld.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert