Hier kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei beiden Parteien. Die gesamtschuldnerische Haftung wurde auf 50 Prozent festgelegt und der Geschädigte forderte nun gerichtlich die Festsetzung der fünfzigprozentigen Ersatzleistung des Schädigers auf alle entstandenen Schäden.
Der Schädiger haftet, auch wenn er nur anteiliger Schadensverursacher war, auch für den Rückstufungsschaden bezüglich der Vollkasko-Rückstufung ebenfalls mit 50 Prozent des Geschädigten, da dieser seine Kasko-Versicherung in Anspruch genommen hat.
Der Bundesgerichtshof gab den Ansichten des Geschädigten Recht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/38) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Der Schädiger haftet, auch wenn er nur anteiliger Schadensverursacher war, auch für den Rückstufungsschaden bezüglich der Vollkasko-Rückstufung ebenfalls mit 50 Prozent des Geschädigten, da dieser seine Kasko-Versicherung in Anspruch genommen hat.
Der Bundesgerichtshof gab den Ansichten des Geschädigten Recht.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/38) können Sie bei unserer Versicherungs- und Rentenberatung Rudi und Susanne Lehnert abrufen- Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: . Für Abonnenten des Versicherungsmagazins ist dieser Service kostenlos (Angabe der Abo-Nummer).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit unserer Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert