Schadenersatz: Rückstufungsschaden bei Quotelung

Hier kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen zwei beiden Parteien. Die gesamtschuldnerische Haftung wurde auf 50 Prozent festgelegt und der Geschädigte forderte nun gerichtlich die Festsetzung der fünfzigprozentigen Ersatzleistung des Schädigers auf alle entstandenen Schäden.

Der Schädiger haftet, auch wenn er nur anteiliger Schadensverursacher war, auch für den Rückstufungsschaden bezüglich der Vollkasko-Rückstufung ebenfalls mit 50 Prozent des Geschädigten, da dieser seine Kasko-Versicherung in Anspruch genommen hat.

Der Bundesgerichtshof gab den Ansichten des Geschädigten Recht.

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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert

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