Aufgrund technischer Neuerungen ist es heute möglich, kleine Beulen im Pkw mit einer speziellen Ausbeultechnik kostengünstig zu beseitigen.
Wählt der Geschädigte eine Werkstatt aus, die auch diese Reparaturmethode anbietet, lässt aber die Beule in seinem Wagen auf die herkömmliche Art mit anschließender Lackierung wieder in Stand setzen, hat er keinen Anspruch auf Kostenerstattung. Auch ein Geschädigter hat eine Schadensminderungspflicht.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe wies die Klage des Geschädigten zurück.
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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert