Vermögensanlagen, wie Rentenversicherungen, Genussscheine, Aktien oder entsprechende Fonds, sind im Sinne des § 3 Abs. 2 f ARB 94 (Allgemeine Rechtschutz-Bedingungen) keine vom Versicherungsschutz ausgeschlossene Spekulationsgeschäfte.
Aus diesen Gründen muss der abgelehnte Deckungsschutz des Versicherers für nicht rechtens erklärt werden.
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied hier zugunsten des Versicherungsnehmers.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/49) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de
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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert