Reisekrankenversicherung: Versicherungsschutz auf längeren Reisen

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Die Versicherungsnehmerin erkrankte kurz nach Reiseantritt und verstarb im Krankenhaus. Die Erben forderten nun die fälligen Leistungen vom Versicherer, der die Auszahlung verweigerte. Sein Argument: Es bestehe prinzipiell keine Deckung in der Reisekrankenversicherung, wenn eine Reisedauer länger als sechs Wochen geplant sei.

Der Bundesgerichtshof (BGH) stellte jedoch klar, dass es keine Rolle spielt wie lange die Reise dauern soll,  wenn der Versicherungsfall in den ersten sechs Wochen der Reise eintritt. Der Versicherer biete sechs Wochen Absicherung und müsse dem auch nachkommen.

Der Klage der Hinterbliebenen auf Leistung wurde vom BGH in vollem Umfang statt gegeben.

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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