Reiseabbruch: Nur Mehrkosten-Absicherung

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Ist in den Bedingungen einer Reiseabbruchversicherung genau definiert, dass nur die Mehrkosten durch den Abbruch einer Reise versichert sind, stellt dies keine unklare Klausel dar.

Die mit Antritt der Reise entstandenen Kosten sind nicht versichert, da diese in jedem Fall angefallen wären. Hierzu bedarf es einer separaten Versicherung, wenn dies nicht explizit mitversichert ist.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem AG München keinen Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/44) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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