Rechtsschutz: Darf ein Anwalt eine Selbstvertretung berechnen?

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In diesem Fall verweigerte der Versicherer seinem Versicherungsnehmer (VN) die Rechtsschutzleistungen, da er sich in seiner Person als Anwalt im Zivilrechtsstreit selbst vertreten hatte. Die Begründung hierfür: Die Bedingungen sehen nur vor, dass der VN sich durch einen Anwalt vertreten lässt.

Der Bundesgerichtshof (BGH) lehnt diese Argumentation ab. Die Rechtsschutzbedingungen würden in keiner Weise die Selbstvertretung ausschließen. Es sei nicht ersichtlich, dass der VN nicht auch gleich Anwalt in eigener Person sein könne.

Der BGH verurteilte den VR zum Kostenersatz!

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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