Privathaftpflicht: Falsche Betankung des Kfz

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Hier wurde das Kfz eines Dritten durch die versicherte Person falsch betankt. Dadurch wurde der Motor des Wagens beschädigt und die Privathaftpflicht musste in Anspruch genommen werden.

Der Versicherer lehnte die Schadenübernahme mit Hinweis auf den bestehenden Ausschluss durch die Benzinklausel ab.

Das Oberlandesgericht (OLG) Berlin gab dem Versicherer Recht: es handelt sich um eine allgemeine Bedienung/Benutzung des Kfz und diese fällt rechtmäßig unter diesen Ausschluss.

Die Klage des Versicherungsnehmers hatte vor dem OLG keinen Erfolg.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 2/32) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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