Ein Mieter verursachte erhebliche Schäden im Mehrfamilienhaus eines Versicherungsnehmers, der eine Privathaft-Versicherung (PHV) hatte.
Für diesen Fall muss keine Haus- und Grundbesitzhaftpflicht-Versicherung bestehen, da die PHV den Schädiger so stellt. als ob er, der Schadensverursacher, einen eigenen PHV-Schutz gehabt hätte.
Sogar für vorsätzlich herbeigeführte Schäden besteht Deckungsschutz, wenn bei der Ausfalldeckung Vorsatz eingeschlossen ist. Dies entschied jedenfalls das Oberlandesgericht (OLG) Mönchengladbach.
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Autor(en): Susanne und Rudi Lehnert