Paradigmenwechsel im Kampf gegen Geldwäsche

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Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat kürzlich den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche veröffentlicht. Länder und Verbände können bis zum 7. September 2020 hierzu Stellung nehmen. Der Entwurf setzt die Richtlinie (EU) 2018/1673 des Europäischen Parlaments und des Rates über die strafrechtliche Bekämpfung der Geldwäsche um.

Die Kernpunkte des Gesetzesentwurfs sind:

  1. Jede Straftat kann Vortat der Geldwäsche sein: Der neu gefasste Straftatbestand soll künftig alle Straftaten als Vortaten der Geldwäsche einbeziehen. Das ist ein Paradigmenwechsel im deutschen Geldwäschestrafrecht. Durch den Verzicht auf den Vortatenkatalog soll die Kriminalitätsbekämpfung deutlich effektiver werden. Das gilt insbesondere für den Bereich der organisierten Kriminalität, bei der Täter arbeitsteilig vorgehen und der Bezug zu bestimmten schweren Vortaten sich nicht immer feststellen lässt, so etwa bei der Rückverfolgung von verdächtigen Finanztransfers. Künftig kommen neben Delikten der schweren und organisierten Kriminalität auch alle anderen Straftaten, durch die Vermögensgegenstände erlangt werden, als Vortaten in Betracht.
  2. Strafrahmen: Der Strafrahmen soll wie bisher bei Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe liegen. In besonders schweren Fällen, insbesondere wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, soll der Straftatbestand der Geldwäsche wie bisher sechs Monate bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vorsehen.
  3. Ermittlungsbefugnisse: Besonders grundrechtsrelevante Ermittlungsbefugnisse der Strafverfolgungsbehörden wie die Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung sollen wie bisher bei schwerwiegenden Fällen der Geldwäsche bestehen. Die Einbeziehung auch leichter Kriminalität wäre unverhältnismäßig.
  4. Zuständigkeit der Wirtschaftsstrafkammern: Künftig sollen die Wirtschaftsstrafkammern der Landgerichte für Geldwäsche-Verfahren zuständig sein, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erklärte zur Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs: "Durch Geldwäsche wollen Straftäter ihre kriminellen Profite verschleiern und schmutziges Geld in den legalen Wirtschaftskreislauf einschleusen. Wir müssen die Strafverfolgung hier deutlich effektiver machen, um organisierte Kriminalität und schwerwiegende Wirtschaftsstraftaten besser bekämpfen zu können. Der Nachweis von Geldwäsche soll künftig wesentlich einfacher sein. Deshalb wollen wir den komplexen alten Tatbestand der Geldwäsche durch eine klare neue Strafvorschrift ersetzen und deutlich erweitern. Es soll nicht mehr darauf ankommen, dass Vermögenswerte aus ganz bestimmten Straftaten herrühren. Entscheidend wird dann nur noch sein, dass Vermögenswerte durch Straftaten erlangt wurden."

Hier geht es zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche.

 

Autor(en): Versicherungsmagazin.de

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