19.06.2014 Recht
Unfallversicherung: Nicht jede Körperreaktion gilt als psychischer Ausschluss
Wenn es nach einem Unfall zu psychischen Folgen oder körperlichen Reaktionen kommt, so sind diese, auch wenn die Kausalität gegeben ist, als versicherte Folge nicht mitversichert, sondern im Rahmen der AUB in der Regel ausgeschlossen. Mehr
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