Im Versicherungsfall hatte der Versicherer (VR) folgenden Einwand vorgebracht: Den Abzug einer Unterversicherung, da die Wohnfläche des Anbaus in der Police nicht berücksichtigt worden sei.
Weil jedoch der Vertreter des VR die Wohnflächen des zu versichernden Objekts bei Abschluss mitbesichtigt hatte und die Wohnfläche des Anbaus offensichtlich vergessen wurde, darf der VR die Unterversicherung gegenüber seinem Versicherungsnehmer (VN) nicht geltend machen.
Die Klage des VN beim Oberlandesgericht Saarbrücken hatte Erfolg, der VR darf keinen Unterversicherungsabzug vornehmen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/08) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet. (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Weil jedoch der Vertreter des VR die Wohnflächen des zu versichernden Objekts bei Abschluss mitbesichtigt hatte und die Wohnfläche des Anbaus offensichtlich vergessen wurde, darf der VR die Unterversicherung gegenüber seinem Versicherungsnehmer (VN) nicht geltend machen.
Die Klage des VN beim Oberlandesgericht Saarbrücken hatte Erfolg, der VR darf keinen Unterversicherungsabzug vornehmen.
Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/08) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de.
Für Versicherungsmagazin-Abonnenten ist dieser Service einmal jährlich kostenlos. Danach wird ein Betrag von 50 Euro plus MwSt. pro Urteil berechnet. (bitte Abo-Nummer bereithalten).
Vor der Verwendung des hier zitierten Urteils empfehlen wir den Einsatz vorher mit der Versicherungs- und Renten-Beratung, Rudi & Susanne Lehnert, zumindest telefonisch abzusprechen, damit sichergestellt ist, dass dieses auch für den in Frage kommenden Fall geeignet ist, oder ob nicht doch ein anderes Urteil besser geeignet sein könnte.
Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.
Bildquelle: © Cumulus
Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert