04.02.2016 Recht
Kfz-Versicherung: Verwindungsschäden nicht versichert
Kippt ein versicherter Lkw auf unebenem Gelände um, obwohl er vorher unbeladen problemlos die Strecke passierte, so ist ein entstehender Verwindungsschaden, der vor dem Aufprall geschah durch die Betriebshaftpflicht nicht versichert. Mehr
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