Kfz-Versicherung: Quotelung bei Trunkenheitsfahrt

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Nach ständiger Rechtsprechung greift im Falle von Alkoholmissbrauch immer das Quotelungsrechts des Versicherers (VR) im Verhältnis zur angenommen Schuld am Unfallgeschehen.

Hier lag die Blutalkoholkonzentration bei 1,0 Promille und der VR kürzte deshalb die Entschädigung um 70 Prozent, was der Versicherungsnehmer (VN) nicht akzeptierte und vor Gericht zog.

Auch nach Ansicht des Amtgsgerichts Dippoldiswalde lag ein entsprechendes Mitverschulden des VN vor. Die Kürzung um 70 Prozent sah das Gericht gleichfalls als gerechtfertigt an.

Der VN hatte vor Gericht keinen Erfolg.

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Bildquelle: © Cumulus

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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