Müssen Randstreifen befestigt sein?

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Randstreifen dienen nicht der Aufnahme des fließenden Verkehrs, daher müssen sie nicht wie eine Fahrbahn befestigt und ausgebaut sein.

Ein Kraftfahrer darf zwar auf einen Randstreifen ausweichen, muss diesen jedoch vorsichtig und mit einer den Verhältnissen angepassten Geschwindigkeit befahren.

Ersatzansprüche wurden vom Oberlandesgericht Brandenburg abgelehnt.  Seine Begründung: Es besteht keine Sicherungspflicht von unbefestigten Randstreifen.

Den vollständigen Urteilstext (Nr. 1/37) können Sie bei der Versicherungs- und Rentenberatung Rudi & Susanne Lehnert abrufen - Telefon: 09 11/40 51 73 oder E-Mail: kanzlei@berater-lehnert.de

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Haftung: Da es sich bei jedem rechtskräftigen Urteil stets nur um die Beurteilung eines Einzelfalls handelt, besteht deshalb bezüglich des Erfolges keine Haftung und Gewähr.

 

Autor(en): Rudi und Susanne Lehnert

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